Allgemeine Vertragsbedingungen

für den Vertrieb von Tickets, sowie die Abhaltung von Veranstaltungen

Die Eintrittskarten werden gemäß der ausgeschriebenen bzw. vom Veranstalter vorgeschriebenen Preise angeboten. Der Vertriebspartner vermittelt dem Käufer die Karten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

Durch den Erwerb dieser Karte unterwirft sich der Karteninhaber der Hausordnung, sowie den Anordnungen des Veranstalters. Die Karte ist ohne Abriss ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte Ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Die Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer Absage von Veranstaltungen – nicht möglich. Im Falle der Absage einer Veranstaltung kann, ausschließlich nach Anordnung durch den Veranstalter, die Karte bei der Veranstaltungsstätte oder bei einer Vertriebsstelle innerhalb eines Monats ab dem Veranstaltungsdatum rückgelöst werden, allfällige Vermittlungs-, System- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet. Besetzungs- und Programmänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Karte.

Bei Bildaufzeichnungen (FS-Übertragung, Video, etc.) erteilt der Karteninhaber die ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während der oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.

Bei Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter (Veranstaltungsstätte) die Haftung nur unter der Voraussetzung eines ihn treffenden Verschuldens übernimmt. Dem Besucher ist die Mitnahme von Ton-, Foto-, Film-, Video und sonstigen Aufzeichnungsgeräten, sowie von Regenschirmen, Flaschen, Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen nicht gestattet, insofern keine ausdrückliche Erlaubnis in schriftlicher Form durch den Veranstalter am Schauplatz verhängt wird.            

On-CORE Entertainment e.U., Thore Zahradniczek, Rudolf-Janko-Straße 10, 2380 Perchtoldsdorf
Stand: Jänner 2022

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